EU-Entwaldungsverordnung im Überblick und Hilfe zur Selbsthilfe
Ort: OnlineDatum: 27. November 2025
Anwesend: Prof. Dr. Clemens Comans
Beschreibung:
Im Jahr 2023 hat die EU die EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 im Amtsblatt der EU bekanntgemacht, die für eine Vielzahl von Unternehmen ab dem 30.12.2025 und für kleine Unternehmen ab dem 30.06.2026 zu beachten ist. Ab diesen Stichdaten dürfen von der Verordnung erfasste Erzeugnisse, insbesondere Kakao, Soja, Rinder, Holz und bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse (z. B. panierte Kalbsschnitzel, Corned Beef etc.) nur noch in den Verkehr gebracht und vermarktet werden, wenn diese den Anforderungen der Verordnung genügen und die Unternehmer zuvor bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Entsprechendes gilt für eine Vielzahl von Holz enthaltenden Artikel, wie z. B. Notizblöcke, Kalender, Paletten etc.
Im Zusammenhang mit der fristgerechten Umsetzung der EUDR kommen daher in der Praxis zahlreiche Fragestellungen auf:
- Welche Produkte fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung?
- Wie ermittle ich, welche im Unternehmen gehandhabten Produkte betroffen sind?
- Macht es einen Unterschied, ob Produkte in Drittländern oder innerhalb der EU erworben und vermarktet werden?
- Fallen verarbeitete Lebensmittel in den Anwendungsbereich der Verordnung?
- Gelte ich als Marktteilnehmer oder Händler, wenn relevante Erzeugnisse im Sinne der Verordnung erworben und für den Eigenbedarf verwendet werden?
- Wo und wie muss ich die Sorgfaltspflichterklärung abgeben und welche Vorarbeiten sind hierfür erforderlich?
Am 27.11.2025 bietet die sicw Forum UG in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr das Online-Seminar „EU-Entwaldungsverordnung im Überblick sowie Hilfe zur Selbsthilfe“ an, in dem die vorstehenden sowie weitere praxisrelevante Fragen beantwortet werden.
Im Rahmen des Online-Seminars erhalten die Teilnehmer einen umfassenden Überblick über die Anforderungen der EUDR an die verschiedenen Akteure. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung wird darauf liegen, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, selbst zu identifizieren, ob von ihnen erworbene bzw. in Verkehr gebrachte Produkte in den Anwendungsbereich der EUDR fallen oder nicht. Ein weiterer Schwerpunkt besteht in der Erläuterung und Demonstration der Einrichtung der erforderlichen Zugänge zum EUDR-Informationssystem. In diesem Rahmen wird auch die Abgabe einer Sorgfaltspflichtenerklärung exemplarisch demonstriert.
Inhaltsübersicht:
- Überblick über den wesentlichen Pflichtenkatalog der EUDR
- Erläuterung der Überprüfung des Anwendungsbereiches der EUDR unter Einbeziehung der Kombinierten Nomenklatur und praktischen Beispielen.
- Übersicht über Konsequenzen bei nicht konformen Produkten
- Live-Demonstration der Einrichtung der erforderlichen Zugänge für eine Sorgfaltspflichterklärung sowie Demonstration der Abgabe einer Sorgfaltspflichterklärung im EUDR-Informationssystem
Das Online-Seminar richtet sich an Führungskräfte von Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Qualitätssicherung entsprechender Unternehmen.
Teilnehmer haben im Vorfeld die Möglichkeit, Fragen einzureichen, die dann im Rahmen der Veranstaltung besprochen werden. Ihre Fragen senden Sie bitte bis zum 13.11.2025 an info@sicw-forum.de.
Veranstalter:
sicw Forum UG (haftungsbeschränkt)
Ort:
Online
Datum und Uhrzeit:
27.11.2025, 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Teilnahmegebühr:
450,00 € netto p. P.
Mindestteilnehmerzahl:
8
Eine Anmeldung zu der Veranstaltung ist bis zum 20.11.2025 möglich. Hierzu drucken Sie bitte das Anmeldeformular aus und senden uns dieses ausgefüllt per Fax oder E-Mail zu. Hier können Sie die Hinweise zur Datenverarbeitung bei Anmeldung lesen.
